Rumänisches Gesetz zur Tötung von Straßenhunden tritt
noch nicht in Kraft
Rumänien präsentiert sich zur Zeit in der Frage der
Straßenhunde und wie man das Problem unter Kontrolle bekommt, als zutiefst
gespaltenes Land. Das umstrittene Gesetz vom 10. September 2013, das die Tötung von Hunden in Tierheimen erlaubt, wenn sie nach 14 Tagen nicht abgeholt oder adoptiert werden, bedeutet in
Realität den staatlich legitimierten Massenmord an Rumäniens Straßenhunden. Allerdings herrscht unter den rumänischen Parlamentariern keineswegs Einigkeit zu dem Gesetz. So haben 30
Parlamentarier beantragt, dass das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz überprüfen solle. Bevor das Verfassungsgericht seine Prüfung nicht positiv abgeschlossen hat, kann der
rumänische Präsident Traian Basescu das neue Gesetz nicht unterschreiben und dadurch in Kraft treten lassen.
Durch diese überraschende Entwicklung haben Tierfreude und Tierschützer Zeit gewonnen, ihre Maßnahmen zu bündeln und den Druck weiterhin aufrecht zu erhalten.
Bitte beteiligt euch auch daher weiterhin an unserer Petition gegen die Massentötung von Straßenhunden. Bislang konnten schon Dank eurer Hilfe fast 60.000 Unterschriften gesammelt werden.
Aber um ein deutliches Signal zu setzen, sollte sich die Zahl noch beträchtlich erhöhen.
Jede Stimme
zählt. Bitte teilt diesen Beitrag mit euren Freunden, damit wir eine möglichst weite Verbreitung erreichen und wir gemeinsam den Tieren in Rumänien helfen können
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Eure HÖHNER us Kölle